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Zuständigkeit des Amtsgerichts Oldenburg

Das Amtsgericht Oldenburg nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Oldenburg umfasst neben der Stadt Oldenburg (Oldb) die Gemeinden Hatten, Hude (Oldb) und Wardenburg.


Zivilsachen

Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert in Höhe von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Strafsachen

Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Justizservice

Anträge und Erklärungen werden im Justizservice, der zentralen Anlaufstelle des Amtsgerichts Oldenburg entgegengenommen.

Weitere Informationen erhalten Sie über den Internetauftritt des Justizservice.


Familiengericht

Das Familiengericht ist zuständig für Ehescheidungen, Versorgungs- und Zugewinnausgleich, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Auch Verfahren über die Wohnungszuweisung und Hausratsteilung sowie alle Gewaltschutzverfahren werden beim Familiengericht verhandelt. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum familiengerichtlichen Verfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Betreuungsgericht

Das Betreuungsgericht entscheidet insbesondere über die Einrichtung, die Verlängerung oder die Aufhebung einer Betreuung. Außerdem entscheiden die Richterinnen und Richter über die Auswahl des Betreuers, die Anordnung von Einwilligungsvorbehalten, von Unterbringungen, unterbringungsähnlichen Maßnahmen und Genehmigungen von gefährlichen medizinischen Eingriffen. Den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern obliegt insbesondere die Überwachung des Betreuers und die Erteilung von Genehmigungen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Betreuungsgerichts und zum Betreuungsverfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Insolvenzgericht

In Insolvenzsachen ist das Amtsgericht Oldenburg zusätzlich für den Amtsgerichtsbezirk Westerstede zuständig. Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Landesjustizportal.


Restrukturierungsgericht

In Restrukturierungs- und Sanierungsmoderationssachen nach dem StaRUG ist das Amtsgericht Oldenburg für den Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zuständig.


Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werde diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung erfolgt im Justizservice oder im Nachlassgericht. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichtes sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.
Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Oldenburg verwahrten Testaments oder Erbvertrages bitten wir um telefonische Terminvereinbarung (0441 220-0). Fachliche Fragen können Sie an das Nachlassgericht richten. Die Kontaktdaten können Sie der Rubrik Ansprechpartner entnehmen. Per E-Mail erreichen Sie die Nachlassabteilung unter agol-nachlassgericht@justiz.niedersachsen.de. Bitte beachten Sie dabei, dass Anträge und Schriftsätze nicht rechtswirksam über diese E-Mail-Adresse übermittelt werden können.


Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung

Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung von Vollstreckungsanträgen, Versteigerung von Grundstücken. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie im Landesjustizportal.
In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar.
Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine können Sie im ZVG-Portal einsehen.
Sämtliche Zwangsversteigerungstermine des Amtsgerichts Oldenburg finden im Hauptgebäude in der Elisabethstr. 8 statt. Bitte beachten Sie, dass Termine auch kurzfristig aufgehoben werden können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigen Ihnen gerne kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Die Kontaktdaten können Sie der Rubrik Ansprechpartner entnehmen.
Die Verkehrswertgutachten zu den Versteigerungsobjekten können in der Serviceeinheit für Immobiliarvollstreckung in der Elisabethstr. 8 von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr eingesehen werden. Gerne lassen wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage unter Angabe der Geschäftsnummer eine Ablichtung des Verkehrswertgutachtens zukommen. Bitte beachten Sie, dass eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 EUR/Seite in Rechnung gestellt wird. Das Verkehrswertgutachten können Sie jedoch auch im ZVG-Portal einsehen.
Achtung: In Versteigerungsterminen ist eine Sicherheitsleistung durch Bargeld nicht mehr möglich. Die Sicherheit ist rechtzeitig vor dem Termin auf das Konto des Amtsgerichts OldenburgIBAN: DE71 2505 0000 0106 0243 75BIC: NOLADE2HXXXunter Angabe des Aktenzeichens und des Termins zu überweisen (Beispiel: Sicherheitsleistung 42 K 999/16, Termin am 28.03.2017, 12.00 Uhr).
Wegen der CORONA-Pandemie notwendige Schutzmaßnahmen im Sitzungsbetrieb führen dazu, dass räumliche Kapazitäten nicht in gewohntem Umfang bereitstehen. Insoweit kann es dazu kommen, dass anberaumte Versteigerungstermine durch das Gericht noch am Sitzungstag kurz vor oder während des Termins aufgehoben oder verlegt werden müssen, wenn die zwingend einzuhaltenden Schutzmaßnahmen - insbesondere das Abstandsgebot - aufgrund großer Teilnehmerzahlen im Sitzungssaal nicht mehr sichergestellt werden können.

Registergericht

Das Amtsgericht Oldenburg bearbeitet sämtliche Angelegenheiten des Handelsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters zentral für die Amtsgerichtsbezirke Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Nordenham, Oldenburg (Oldb), Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen und Wilhelmshaven. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Registergerichtes sowie zum Registerrecht finden Sie im Landesjustizportal.
Auf dem gemeinsamen Registerportal der Länder finden Sie das Handelsregister, das Vereinsregister, die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen), das Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister. Dort können Registerauszüge online abgerufen werden. Daneben können diese schriftlich bei dem Registergericht beantragt werden.


Grundbuchamt

Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Oldenburg ist für die Führung der Grundbücher aller in dem Bezirk des Amtsgerichts liegenden Grundstücke zuständig. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Grundbuchamtes sowie zum Aufbau und Inhalt des Grundbuchs finden Sie im Landesjustizportal. Für die Einsichtnahme der Grundbücher stehen Einsichtsplätze zur Verfügung. Hier haben Sie bei Nachweis eines berechtigten Interesses die Möglichkeit, das entsprechende Grundbuch einzusehen. Die Einsichtsstelle des Grundbuchamtes ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.


Bild zum Thema Bezirkszugehörigkeit einer Justizdienststelle Bildrechte: grafolux & eye-server
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